DAS HUNDEGESETZ UND SEINE FOLGEN

HUNDEGESETZ-FÄLLE VON FORENINGEN FAIR DOG

Hier listen wir einige Fälle auf - von freigesprochenen Hunden und von aufgrund des Gesetzes getöteten Hunden.

Einige Fälle aber auch nicht, da es die Hundebesitzer nicht wünschen.

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+++ AKTUELLES +++

EIN AKTUELLER FALL

Der Italiener, Giuseppe Perna, kam für eine gewisse Zeit nach Dänemark, um dort zu arbeiten. Er brachte seine Hündin, A-ICBERG, mit. Ein Dogo Argentino und in Dänemark eine der verbotenen Rassen. Er wusste nichts von dem dänischen Hundgesetz und auch der dänische Zoll ließ ihn mit seinem Hund einreisen, obwohl in den Papieren steht, dass ICE eine Dogo Argentino Hündin ist. Jemand erkannte ICE als eine verbotene Rasse und meldete sie der Polizei. Nun sitzt ICE in Beschlagnahmung und muss laut Gesetz getötet werden. Fair Dog kämpft um das Leben des Hundes - eine Petition aus Italien mit über 400.000 Unterschriften wurde von Fair Dog persönlich dem dänischen Landwirtschaftsminsiter übergeben - der Fall "A-ICEBERG bekam internationale Aufmerksamkeit bishin zum itlalienischem Parlament - so ist aktuell eine eventuelle Gesetzesänderung für ausländische Hunde in Planung. Ob das dänische Parlament dieser zustimmt, erfahren wir im Oktober / November 2017.
Wir werden berichten.

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Das dänische Hundegesetz in Kurzfassung:

13 Rassen und deren Mixe, die NACH dem 17.03.2010 geboren oder angeschafft wurden, sind in Dänemark gelistet und werden aufgrund ihrer Rasse getötet.

Der Pitbull Terrier und der Tosa Inu sind grundsätzlich verboten, da diese Rassen bereits vor Einführung des Hundegesetzes verboten waren.

Die Polizei ist die Exekutive und die Judikative und darf nach Aussehen des Hundes urrteilen.

Die Beweislast liegt beim Hundehalter. Einziges Beweismittel ist eine Ahnentafel.

Ebenso kann ein Beißvorfall zu einer Tötung führen.

Seit der Evaluierung im Jahr 2014 kann der Hundebesitzer vor Gericht gehen. Der Prozess kostet sehr viel Geld und die Kosten können, auch bei Freispruch des Hundes, dem Hundebesitzer auferlegt werden. Bis der Prozess beendet ist, muss der Hund in Gewahrsam bleiben.

Es ist seit 2014 gestattet, einen Hundesachverständigen zu Rate zu ziehen. Die Polizei muss aber das Gutachten nicht anerkennen.

Das Gesetz gilt auch für Touristen.

Das dänische Hundegesetz >>
Seit Einführung des dänischen Hundegesetzes am 01.07.2010 sind bereits ca. 2500 Hunde auf Anordnung der Polizei eingeschläfert worden - sei es wegen der Rassezugehörigkeit, welche zum Teil nur auf Vermutungen seitens der Polizei basiert, oder sei es aufgrund eines Beißvorfalls.

Das sind ca. 357 Hunde pro Jahr, was bedeutet, dass seit 2010 beinahe jeden Tag ein Hund getötet wurde.

Ein mehr als trauriges Ergebnis und ein Verfahren, dem wir ein Ende setzen wollen.

Wir sind für die Abschaffung des dänischen Hundegesetzes und für die Einführung des Hundeführerscheins - ähnlich dem Calgary Modell.

Der Verein Foreningen Fair Dog leistet in Dänemark sehr viel Unterstützung für die betroffenen Hundebesitzer - vor allem in juristischer Hinsicht, um den von der Polizei gefällten Urteilen zu widersprechen, und die Rechte der Hunde und deren Besitzer zu wahren.

In vielen Fällen erfolgreich - in anderen leider nicht...

Hier eine Auswahl der von Fair Dog Dänemark vertretenen Hunde und ihrer Geschichte. Leider sind nicht alle Fälle positiv ausgegangen, und die Hunde wurden trotz massiven Einspruchs auf Anordnung der Polizei getötet.

Insgesamt hat Fair Dog im vergangenen Jahr 167 Fälle vertreten, davon wurden 93 Hunde freigesprochen und konnten wieder zu ihrer Familie zurück!

Es werden hier nicht alle von Fair Dog betreuten Fälle aufgeführt, da einige Besitzer nicht möchten, dass sie und ihr Hund in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Diesen Wunsch nach Privatsphäre berücksichtigen wir selbstverständlich und veröffentlichen nur die Fälle, deren Besitzer sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt haben.


Sollten Sie in Dänemark mit dem dänischen Hundegesetz in Konflikt geraten, melden Sie sich bitte unter dieser Telefonnummer: +45 60 19 43 12